Energieförderung und GEAK®

Im Rahmen der Neuausrichtung der Klima- und Energiepolitik können inakte Gebäudehüllen eine Reduktion von Kohlestoffemissionen bewirken, indem beispielsweise eine zeitgemässe Isolation den Energieverbrauch des Gebäudes senkt. Der Bund verlangt eine Reduktion des Energieverbrauches bei Gebäuden (Art. 89, Abs 4 BV), wobei die Kantone für die praktische Ausführng verantwortlich sind. Förderbeiträge werden auch von den Kantonen gesprochen.

Die Kantone fördern zeitgemässes Bauen und Sanieren von Gebäuden. GEAK® Experten beurteilen den energietechnischen Zustand einer Gebäudehülle und identifizieren mögliche Energieeffizientpotentiale und klassifizieren diese in einem GEAK®  Energieausweis.  Ein Energieausweis weist dem Zustand eines Gebäudes eine Energieklasse zu.

Informationen zur Energieförderung im Kanton Bern finden Sie hier und im untenstehenden Dokument.

Gerne berate ich Sie bei Fragen und Wünschen zu Ihrem Gebäude und zu Förderbeiträgen und deren Bedingungen .